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Grundsatz „Keine Haftung für Links“ gilt auch für E-Mails

Die Frage der Haftung für verlinkte Inhalte dürften sich die meisten Webseite-Betreiber schon einmal gestellt haben. Auch die Gerichte haben sich des Öfteren mit der Linkhaftung beschäftigt. So zuletzt auch der Bundesgerichtshof. Der Grundsatz ist eindeutig: Website-Betreiber haften nicht für verlinkte Inhalte. Dieser lässt sich ohne Schwierigkeiten auf Verlinkungen in E-Mails übertragen. Für jeden Grundsatz …

BGH: Unzulässige E-Mails an Facebook-Freunde

Das Urteil ist keine große Überraschung. Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche den Freunde-Finder für Facebook als belästigende Werbung eingestuft (BGH vom 14.1.2016, Az. I ZR 65/14). Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine vorläufige Einordnung der Entscheidung lässt sich aber schon jetzt vornehmen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de

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