Gute Newsletter-Software muss nicht teuer sein, aber bestimmten Anforderungen entsprechen. Yvonne Perdelwitz von postina.net mit wesentlichen Auswahlkriterien, die bei der Auswahl erfahrungsgemäß zu kurz kommen.
Der absolit® Blog| Seite 22
Feedbackanfragen per E-Mail sind Spam
Ein weiteres Urteil zum E-Mail-Marketing reiht sich ein in eine Folge von Entscheidungen, die den Kontakt zum Kunden per E-Mail weiter erschwert. Danach bedarf es auch der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, wenn diesem nach einem Online-Kauf eine Kundenzufriedenheitsabfrage gesendet werden soll. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende E-Mail weitergehende werbende Zusätze enthält. Von …
Newsletter für hochauflösende Bildschirme optimieren
Was man beim Einbinden von Bildern in Newsletter wissen sollte …
So holen Sie mehr aus Ihren Daten
Jeder redet davon, aber keiner nutzt wirklich alle vorhandenen Daten richtig aus. Hier die wichtigsten Daten, die jeder hat, aber zu selten nutzt. Und was man damit tun kann.
Kontaktformulare und E-Mail-Einwilligungen
Die meisten Einwilligungen in die Werbung per E-Mail werden im Internet eingeholt. Dies geschieht in aller Regel über Web-Formulare. Eine neue Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden gibt Anlass, auf ein paar rechtliche Aspekte hinzuweisen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
Wie gut ist Ihre Versand-IP?
Ein wichtiger Faktor bei der Zustellbarkeit von Newslettern ist die Reputation der IP des Mailservers, mit der er versendet wurde.
Keine Einwilligung bei Verweis auf Sponsorenliste
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Werbung durch andere Unternehmen ist unwirksam, wenn die Einwilligungserklärung auf eine Liste von 59 Unternehmen verweist und der Teilnehmer für jedes einzelne Unternehmen mittels Opt-out entscheiden muss, ob er von diesem Werbung wünscht. So entschied das OLG Frankfurt a.M. Ende vergangenen …
Nach BGH-Urteil: Das Ende der Werbung in Transaktionsmails?
Wer Autoresponder-E-Mails Werbung beifügt, verletzt die Rechte des Empfängers jedenfalls dann, wenn der Empfänger zuvor bekundet hat, keine Werbung erhalten zu wollen. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15). Das Urteil ist rechtskräftig und hat gravierende Folgen für die werbende Kommunikation mit Kunden. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte.
Der beste Versandzeitpunkt: Am Geburtstag
Wer nach einer Idee sucht, seine Kunden zu einem für sie besonders passenden Zeitpunkt persönlich anzusprechen, hat die Lösung nun auf der Hand: Mit einer Geburtstagskampagne.
E-Mails und Newsletter mobil optimieren
E-Mails checken ist die meistgenutzte Funktion von Smartphones. Die meisten Öffnungen kommen von unterwegs. Hier sind die wichtigsten Regeln für die Gestaltung mobil-Optimierter E-Mails und Newsletter.