Autor: Dr. Martin Schirmbacher. Unternehmen, die erst spät ins Social Web einsteigen, stellen häufig fest, dass ihr Unternehmens- oder Markenname in dem jeweiligen Social Network bereits vorhanden ist.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Seinen Blog zum Recht im Online Marketing finden Sie unter www.online-marketing-recht.de. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Keine Einwilligung in die Telefonwerbung per Online-Gewinnspiel
Autor: Dr. Martin Schirmbacher. Für den Nachweis der Einwilligung in die Telefonwerbung genügt es nicht, dass der Kunde an einem Online-Gewinnspiel teilnimmt und dabei seine Telefonnummer angibt.
OLG Köln: Haftung des Auftraggebers für Spam
Autor: Martin Schirmbacher. Ein Unternehmen haftet auch dann für Spam, wenn es gar nicht direkt den E-Mail-Dienstleister beauftragt hat, sondern andere Partner zwischengeschaltet sind.
Rechtliche Anforderungen an eine Einwilligung
Autor: Martin Schirmbacher. Das Landgerichts München fordert, dass für die ausdrückliche Einwilligung eine gesonderte Erklärung erforderlich ist.
Keine Einwilligung in AGB verstecken
Autor: Martin Schirmbacher. Das Landgerichts Magdeburg beurteilte Einwilligungserklärungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
E-Mail-Werbung in Kundenbeziehungen
Autor: Martin Schirmbacher. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen stellt klar: Keine E-Mail-Werbung ohne Einwilligung – auch nicht in Kundenbeziehungen.
Rechtlicher Unterschied zwischen Telefon- und E-Mail-Werbung
Autor: Martin Schirmbacher. Der Bundesgerichtshof hat in einem im August 2010 veröffentlichten Urteil noch einmal den rechtlichen Unterschied zwischen der Werbung am Telefon und der E-Mail Werbung im B2B-Bereich deutlich gemacht.
Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
Autor: Martin Schirmbacher. Neues Urteil des OLG Hamm zur Angabe von Lieferkosten bei Werbung im Newsletter.
Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Autor: Martin Schirmbacher. Die Preisangabenverordnung (PAngV) gilt für alle Angebote eines Unternehmers gegenüber Letztverbrauchern und kann grundsätzlich auch Unternehmer mit einschließen.
Vertragsgestaltung von Internet-Dienstleistungen im Paket
Autor: Martin Schirmbacher. Folgen einer aktuellen BGH-Entscheidung