Dass das Double-Opt-In-Verfahren eine vergleichsweise sichere Methode ist, rechtssicher eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail einzuholen, hat sich herumgesprochen. Bei weitem nicht alle Unternehmen setzen aber stets und immer Double-Opt-In ein.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Seinen Blog zum Recht im Online Marketing finden Sie unter www.online-marketing-recht.de. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Geschäftsgeheimnis: E-Mail-Adressen
Autor: Martin Schirmbacher. Wenn es noch einer Bestätigung bedurft hätte, dass der E-Mail-Adressdaten-Bestand eines Unternehmens von ganz erheblicher Bedeutung für das Unternehmen ist, hat das Oberlandesgericht Köln jetzt einen solchen Beleg geliefert.
Vorsicht bei gekauften Adressen
Autor: Martin Schirmbacher. Ankäufer von E-Mail-Adressdaten dürfen sich nicht mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügen.
Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter
Autor: Martin Schirmbacher. Unternehmen richten auf Twitter eigene Seiten ein. Dabei gilt es jedoch eine Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten.
Die rechtssichere Einwilligung
In diesem Beitrag aus dem Leitfaden E-Mail-Marketing 2.0 beschreibt RA Martin Schirmbacher, wie eine rechtsichere Einwilligung eingeholt wird.
Bei Abmahnung – Dilemma
Autor: Martin Schirmbacher. LG Berlin hält Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf eine konkrete E-Mail-Adresse nach einem Spaming-Vorwurf für unzureichend.
Don’t tell a friend in Berlin?
Autor: Martin Schirmbacher. Mit Urteil vom 22. Mai 2009 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, dass Empfehlungs-E-Mails als Spam anzusehen sein können
Einmaliger E-Mail-Kontakt ist keine Einwilligung
Autor: Martin Schirmbacher. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 9. Juli 2009 entschieden, dass ein einmaliger E-Mail-Kontakt keine Einwilligung in den Erhalt von werbenden E-Mails darstellt.
BGH: Auch einmalige B2B-Werbung per E-Mail ist rechtswidrig
Autor: Martin Schirmbacher. Bundesgerichtshof: Schon die erstmalige Zusendung von E-Mails an Unternehmen ohne vorheriges Einverständnis des Empfängers ist rechtswidrig.