Angesichts der Bedeutung von Kunden-Feedbacks stellt sich die Frage, ob im Anschluss an einen Online-Verkauf Kundenfeedback per E-Mail oder Telefon eingeholt werden darf. Die rechtliche Bewertung von Kundenbefragungen per E-Mail- und Telefon ist in der Rechtsprechung allerdings auffallend unterschiedlich. von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Seinen Blog zum Recht im Online Marketing finden Sie unter www.online-marketing-recht.de. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Feedback-Anfrage keine Werbung?
In der Zeitschrift IT-Rechtsberater (www.itrb.de) wurde kürzlich auf ein Urteil des Landgerichts Coburg hingewiesen. Das Gericht verneint bei Feedback-Anfragen per E-Mail im Anschluss an einen Online-Verkauf generell eine Werbewirkung und meint, dass für solche E-Mails eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin
BDSG: Alles neu ab September im E-Mail-Marketing?
Viel ist in letzter Zeit davon zu hören, dass sich für alle Unternehmen, die irgendwie Daten gesammelt haben, am 1. September diesen Jahres alles ändern würde.
Sind Einladungs-E-Mails unzulässig?
In den vergangenen Wochen hat ein Urteil des Landgerichts Berlin für Aufsehen erregt, weil es angeblich den Freundefinder von Facebook verboten hat. Von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin
Ist eine E-Mail eigentlich schriftlich?
„Du bekommst das noch schriftlich; ich schicke Dir das noch per Mail.“ Es vergeht kaum ein Woche im Büroleben, an dem nicht ein Gesprächspartner am Telefon so oder so ähnlich unterstreichen möchte, dass etwas besonders wichtig ist und deshalb nicht allein mündlich abgehandelt werden soll. Der Jurist stutzt: E-Mail und Schriftform? Ist das eigentlich richtig?
Auch Sponsorenwerbung per E-Mail bedarf der Einwilligung
Es ist allgemein bekannt, dass die Werbung per E-Mail nur zulässig ist, wenn dem eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zu Grunde liegt. Immer wieder setzen sich Organisationen darüber mit der Begründung hinweg, sie seien gemeinnützig oder würden jedenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen. Einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Berlin lässt sich wieder einmal entnehmen, dass dies …
Kann eine Einwilligung wirklich erlöschen?
Ob Werbung per E-Mail, Telefax oder Anruf beim Verbraucher: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfänger geht rechtlich bekanntlich nichts.
Voraussetzungen für die rechtmäßige Nutzung von Google Analytics
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat am 15.9.2011 in einer Pressemitteilung erklärt, dass für Betreiber von Websites ab sofort ein datenschutzrechtlich „beanstandungsfreier Gebrauch“ von Google Analytics (GA) möglich ist.
BGH bestätigt Double-Opt-In als Lösung für die E-Mail-Werbung
Am 10. Februar 2011 sind die Gründe eines Urteils des BGH veröffentlicht worden, bei dem sich der BGH mit der Einwilligung in die Telefonwerbung zu befassen hatte (Az. I ZR 164/09 – Double-Opt-In).
Gesonderte Einwilligung in die Werbung
Immer wieder besteht Unsicherheit über die Einholung der Einwilligung in die Werbung per E-Mail oder Telefon, sei es bei Gewinnspielen, sei es bei der Veräußerung von Waren online oder im Internet. Das Oberlandesgericht Hamm hat im Frühjahr einen weiteren Baustein hinzugefügt.