Kategorie: Rechtslage

Auch Sponsorenwerbung per E-Mail bedarf der Einwilligung

Es ist allgemein bekannt, dass die Werbung per E-Mail nur zulässig ist, wenn dem eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zu Grunde liegt. Immer wieder setzen sich Organisationen darüber mit der Begründung hinweg, sie seien gemeinnützig oder würden jedenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen. Einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Berlin lässt sich wieder einmal entnehmen, dass dies …

Über Sinn und Unsinn eines E-Mail-Disclaimers

Wer kennt sie nicht: geschäftliche E-Mails, die am Ende einen ganzen Rattenschwanz an rechtlichen Hinweisen enthalten. Über die rechtliche Sinnhaftigkeit derartiger E-Mail-Disclaimer wird viel diskutiert. Das Landgericht Saarbrücken hat nun entschieden, dass eine E-Mail nicht veröffentlicht werden darf, wenn in einem E-Mail-Disclaimer der Veröffentlichung widersprochen wurde (LG Saarbrücken vom 16.12.2011, Az. 4 O 287/11).

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