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Feedback-Anfrage keine Werbung?

In der Zeitschrift IT-Rechtsberater (www.itrb.de) wurde kürzlich auf ein Urteil des Landgerichts Coburg hingewiesen. Das Gericht verneint bei Feedback-Anfragen per E-Mail im Anschluss an einen Online-Verkauf generell eine Werbewirkung und meint, dass für solche E-Mails eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin

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