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Verstöße gegen Unterlassungserklärungen und wie man sie vermeidet

Abmahnungen im E-Mail-Marketing sind an der Tagesordnung. Sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche berechtigt, lässt es sich bisweilen nicht vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt man dagegen, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Ob aber ein Verstoß vorliegt, hängt von dem Wortlaut der Unterlassungserklärung ab, wie ein Urteil des LG Heidelberg zeigt. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING …

Unverlangte E-Mail-Werbung: Keine Beschränkung der Unterlassungserklärung auf spezifizierte E-Mail-Adressen

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen muss die abzugebende Unterlassungserklärung nach einer unverlangten E-Mail-Werbung nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen beschränkt sein. Unternehmen, die Werbung per E-Mail versenden, wird damit eine kaum schwere Bürde auferlegt. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Auch in Österreich: Informationsübermittlung per E-Mail bedarf der Einwilligung

Dass die Werbung per E-Mail in Deutschland einer Einwilligung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Im Ausland ist die Rechtslage allerdings bisweilen eine andere. In Österreich hat der Oberste Gerichtshof jetzt jedoch eine ganz ähnliche Rechtsauffassung vertreten und entschieden, dass schon die Informationsübermittlung per E-Mail jedenfalls dann einer Einwilligung bedarf, wenn diese in Werbeabsicht erfolgt. Von Dr. …

Die Gefahr des offenen E-Mail-Verteilers

Unternehmen, die ihre Werbe-E-Mails über einen Standard-E-Mail-Client wie etwa Outlook versenden, haben das mindestens einmal erlebt: Nachdem der Newsletter raus gegangen ist, kommen empörte Reaktionen zurück, weil alle Empfänger-E-Mail-Adressen sichtbar sind. Der zuständige Mitarbeiter hatte (versehentlich) nicht ausreichend zwischen dem CC-Feld und dem BCC-Feld differenziert. Dies hatte kürzlich ein Bußgeld für den Mitarbeiter zur Folge. …

Und wieder: Ein Fehler in der E-Mail-Adresse kann zur Abmahnung führen

Wer sich mit den Irrungen und Wirrungen der Rechtsprechung zur Werbung per E-Mail nicht auskennt, wird das zunächst kaum glauben können. Doch schon eine einzige verirrte Werbe-E-Mail kann zu Abmahnungen und Klagen führen. Das bestätigt auch eine Entscheidung aus Düsseldorf. Abhilfe schaffen können nur Sorgfalt, das Double-Opt-in-Verfahren und gut aufgestellte interne Prozesse. Von Dr. Martin …

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