Autor: Dr. Martin Schirmbacher

Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Seinen Blog zum Recht im Online Marketing finden Sie unter www.online-marketing-recht.de. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.

BGH: Unzulässige E-Mails an Facebook-Freunde

Das Urteil ist keine große Überraschung. Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche den Freunde-Finder für Facebook als belästigende Werbung eingestuft (BGH vom 14.1.2016, Az. I ZR 65/14). Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine vorläufige Einordnung der Entscheidung lässt sich aber schon jetzt vornehmen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de

Marketing-Automation: Neue Herausforderung im Recht des E-Mail-Marketings

Die Automation von Marketing-Prozessen setzt sich immer mehr durch. Dies betrifft auch uns insbesondere das E-Mail-Marketing. Immer mehr wird versucht, den Empfängern maßgeschneiderte Inhalte zu übersenden. Dabei werden im Idealfall alle Informationen berücksichtigt, die über den Empfänger bekannt sind. Dies wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de.

Schluss mit lustig: Datenschutzbehörden verhängen verstärkt Bußgelder wegen Rechtsverstößen im E-Mail-Marketing

Im vergangenen Jahre haben einzelne Datenschutzbeauftragte der Bundesländer angekündigt, sich verstärkt der E-Mail-Werbung anzunehmen. Ein Blick in die nun veröffentlichten Tätigkeitsberichte zeigt, dass die Behörden jedenfalls teilweise Taten haben Worten folgen lassen. In mindestens sechs Fällen haben die Behörden wegen Datenschutzverstößen Bußgelder erlassen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de

Wechsel der Inhaberschaft von E-Mail-Adressen: Damoklesschwert für jeden Verteiler?

„Hallo! Ich möchte Ihre Werbemails nicht bekommen. Ich habe mich nie bei Ihnen eingetragen. Nehmen Sie mich umgehend aus dem Verteiler“. E-Mails dieser Art hat wohl jeder schon gesehen, der einen größeren Adress-Verteiler besitzt und regelmäßig Werbung per E-Mail versendet. In manchen Fällen stellt sich heraus, dass das Double Opt-in zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, …

Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail

Die Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Dabei ist unerheblich, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson umworben wird. Die Rechtsprechung ist vergleichsweise streng und legt dem Werbenden die volle Beweislast dafür auf, dass der Empfänger (und nicht etwa ein anderer für den Adressaten) selbst in die Werbung eingewilligt hat. Was das im …

Wie ein Rechtsanwalt den ganzen Verteiler gefährden kann

Wohl jeder größere E-Mail-Verteiler enthält Adressen, bei denen sich das Vorliegen einer Einwilligung des Inhabers der E-Mail-Adresse nicht mehr vollständig nachweisen lässt. Jedenfalls wenn man die strengen Anforderungen zugrunde legt, die die deutsche Rechtsprechung entwickelt hat, sind die Hürden insbesondere für historisch gewachsene Verteiler sehr hoch. Dass in diesem Umstand eine besondere Gefahr liegt, zeigt …

Urteil: Autoresponder müssen ohne Werbung auskommen

Es gibt mal wieder ein neues Gerichtsurteil zur Werbung in E-Mails. Und erneut ist die Entscheidung werbefeindlich. Ein Stuttgarter Amtsgericht hat eine dezente Werbung in einer Autoresponder-E-Mail beanstandet und einem ehemaligen Kunden einen Unterlassungsanspruch zugesprochen (AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.4.2014, Az. 10 C 225/14). Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte

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