Seit Jahren wird allseits das Double-Opt-in-Verfahren empfohlen, wenn es um die Verifizierung von E-Mail-Adressen geht. Der Absender trägt im Streitfall die Beweislast dafür, dass eine Einwilligung des Empfängers vorliegt. In vielen Fällen gelingt das nur mit einem Double-Opt-in-Verfahren. Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde Österreichs zeigt, dass es dabei nicht nur um Feinheiten geht. Fehlt ein DOI, …
Schlagwort: DSGVO
Keine umfassende Sperrpflicht bei E-Mail-Werbung an Bestandskunden
Widerspricht ein Kunde dem weiteren Empfang von Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung unter Hinweis auf eine konkrete E-Mail-Adresse, trifft das Unternehmen keine allgemeine Pflicht, sämtliche E-Mail-Adressen des Kunden für Bestandskundenwerbung zu sperren (KG vom 31.1.2017, Az. 5 U 63/17).