Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.
Schlagwort: Auskunftsanspruch
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Nina Hayder bei Bußgeld für Werbung in Preisinformations-E-Mail
- Cornelia bei Aktuelle Urteile im E-Mail-Marketing
- sebastian bei Aktuelle Urteile im E-Mail-Marketing
- Nina Hayder bei Und wieder: Ein Fehler in der E-Mail-Adresse kann zur Abmahnung führen
- Dietrich Schneider bei Werbung per E-Mail und folgenreiche Auskunftsansprüche
Abmahnung
Auto
Bestandskundenwerbung
Datenschutz
Dialogmarketing
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Finanzen
Handel
Kampagnen
Kommunikation
Kundenbindung
Kundenservice
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Personalisierung
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Unterlassungserklärung
Urteil
Versandhandel
Versandplanung
video
Web 2.0
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Werbung
Widerspruch