Bei einem so genannten Asset-Deal, bei dem also nur einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden, geht ein etwaiges Vertragsstrafeversprechen des übernommenen Unternehmens nicht auf den Erwerber über. Das erwerbende Unternehmen muss sich also an alte Unterlassungserklärungen nicht halten. Kauf von IT und Website Dem Urteil des Landgericht Köln vom 26.9.2022 (Az. 14 O 225/21) ging …
Schlagwort: Asset-Deal
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