Unternehmen, die Newsletter versenden, müssen einen Widerruf der vormals erteilten Einwilligung zur Zusendung durch den Empfänger auch dann berücksichtigen, wenn dieser per Einschreiben erfolgt. Ein Verweis auf eine bestimmte Form der Newsletterabbestellung ist nicht zulässig. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, www.haerting.de
Kategorie: Rechtslage
Marketing-Automation: Neue Herausforderung im Recht des E-Mail-Marketings
Die Automation von Marketing-Prozessen setzt sich immer mehr durch. Dies betrifft auch uns insbesondere das E-Mail-Marketing. Immer mehr wird versucht, den Empfängern maßgeschneiderte Inhalte zu übersenden. Dabei werden im Idealfall alle Informationen berücksichtigt, die über den Empfänger bekannt sind. Dies wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de.
Whitepaper des BVDW zum rechtssicheren E-Mail-Marketing
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. hat Ende Mai einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der einen Überblick zum rechtssicheren E-Mail-Marketing gibt. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Grundlagen dar und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung, die in konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis eingebunden werden. Das Whitepaper lieferten einen guten Überblick zu den rechtlichen Themen des E-Mail-Marketingsund gibt Anlass einzelne Punkte unter …
Schluss mit lustig: Datenschutzbehörden verhängen verstärkt Bußgelder wegen Rechtsverstößen im E-Mail-Marketing
Im vergangenen Jahre haben einzelne Datenschutzbeauftragte der Bundesländer angekündigt, sich verstärkt der E-Mail-Werbung anzunehmen. Ein Blick in die nun veröffentlichten Tätigkeitsberichte zeigt, dass die Behörden jedenfalls teilweise Taten haben Worten folgen lassen. In mindestens sechs Fällen haben die Behörden wegen Datenschutzverstößen Bußgelder erlassen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de
Wechsel der Inhaberschaft von E-Mail-Adressen: Damoklesschwert für jeden Verteiler?
„Hallo! Ich möchte Ihre Werbemails nicht bekommen. Ich habe mich nie bei Ihnen eingetragen. Nehmen Sie mich umgehend aus dem Verteiler“. E-Mails dieser Art hat wohl jeder schon gesehen, der einen größeren Adress-Verteiler besitzt und regelmäßig Werbung per E-Mail versendet. In manchen Fällen stellt sich heraus, dass das Double Opt-in zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, …
Autoresponder mit Werbung sind weiterhin problematisch
Eine aktuelle Berufungsentscheidung des LG Stuttgart (Urteil v. 4.2.2015, Az. 4 S 165/14) lässt viele Unternehmen aufatmen. Das Gericht entschied entgegen der Vorinstanz, dass Autoresponder-E-Mail mit Werbung keine unzumutbare Belästigung darstellen. Doch die Entscheidung gibt lediglich Anlass zu einem kurzen Durchatmen. Zum einen ist die Revision zum BGH zugelassen. Zum anderen betrifft die Entscheidung den …
Double-Opt-In (wieder einmal) vor dem aus?
Eine aktuelle Entscheidung des AG Berlin Pankow/Weißensee (Urteil v. 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14) sorgt derzeit für viel Unruhe bei den Newsletterversendern. Die Entscheidung soll angeblich das vielfach praktizierte Double-Opt-In-Verfahren in Frage stellen, mit dem eine Newsletter-Anmeldung eigentlich rechtssicher möglich sein sollte. Tatsächlich hat das Gericht die Frage nach der Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens ausdrücklich offen …
E-Mail- Werbung 2014 und Ausblick auf 2015
Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher blickt zurück auf die Rechtslage der E-Mail- Werbung im Jahre 2014 und zeigt, was 2015 in diesem Bereich bringen wird.
Anwendungshinweise zum Datenschutz bei E-Mail-Werbung
Die Versendung von Werbung per E-Mail wurde in der Vergangenheit überwiegend unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Maßgebliche Norm ist der § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, der eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verlangt. Da die E-Mail-Adresse allgemein als personenbezogenes Datum verstanden wird, muss jedoch auch das Datenschutzrecht beachtet werden. Dies gilt umso mehr …
Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail
Die Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Dabei ist unerheblich, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson umworben wird. Die Rechtsprechung ist vergleichsweise streng und legt dem Werbenden die volle Beweislast dafür auf, dass der Empfänger (und nicht etwa ein anderer für den Adressaten) selbst in die Werbung eingewilligt hat. Was das im …
