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Wichtig: HTTP-Inhalte aktualisieren

URLs befinden sich nicht nur in Links auf Artikel, sondern auch hinter Bildern, Icons, (unsichtbaren) Platzhaltern und in Skripten auf Ihrer Webseite, zum Beispiel beim Anmeldeformular zum Newsletter. An all diesen Stellen muss das alte http:// in https://, also die SSL verschlüsselte URL, geändert werden.

Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können

Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.

Inhaltlich verantwortlich – Pflichtangaben im Newsletter

Die Notwendigkeit eines Impressums hat sich bei Seitenbetreibern längst herumgesprochen. Die selbe Pflicht besteht auch mit Blick auf jede Form von Werbe-E-Mails. Ergänzt wird die Impressumpflicht durch die Pflicht zur Angabe des inhaltlich Verantwortlichen bei journalistisch-redaktionellen Angeboten. Diese Verpflichtung gilt einerseits nicht für jeden Newsletter. Andererseits ist sie auch nicht auf Angebote von Verlagen beschränkt. …

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