Viele Unternehmen beauftragen spezialisierte Dienstleister mit der Abwicklung ihrer E-Mail-Marketing-Kampagnen. Das OLG Hamburg hat kürzlich in einem Beschluss festgehalten, dass die Werbenden nicht nur für Handlungen dieser Dienstleister einstehen müssen, sondern auch dann haften, wenn sich der Dienstleister eines Subunternehmers bedient und dieser Fehler macht.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Seinen Blog zum Recht im Online Marketing finden Sie unter www.online-marketing-recht.de. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
300,- Euro Schadensersatz für eine Werbemail?
Die Zahl der Urteile, die Schadensersatz für werbende E-Mails zusprechen, für die eine Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann, nimmt zu. Ein aktuelles Urteil eines Amtsgerichts, das der Abmahnanwalt Frank Richter in eigener Sache erstritten hat, zeigt, wie einfach es sein kann, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Datenschutzbehörden für strenges Kopplungsverbot
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtfertigung. Stammt die Rechtfertigung aus einer Einwilligung, muss diese freiwillig sein. Uneinigkeit besteht darüber, ob und unter welchen Umständen eine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten noch „freiwillig“ ist, wenn sie nur erfolgt, um kostenfreie Produkte eines Anbieters nutzen zu können. Umstritten ist also nicht nur, unter welchen Voraussetzungen eine …
Adressgenerierung mit GAU-Potential – Datenschutzbehörden und das E-Mail-Marketing
Ein aktueller Fall zeigt, dass die Datenschutzbehörden auch im E-Mail-Marketing inzwischen jede Zurückhaltung abgelegt haben. Ein per E-Mail werbendes Unternehmen erhielt bestimmte Anfragen der Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein und ließ diese teilweise unbeantwortet. Daraufhin verhängt die Behörde ein Zwangsgeld, gegen das das Unternehmen gerichtlich vorging und jedenfalls teilweise unterlegen war.
Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail
Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …
Pflichtfeld „Anrede“ bei Newsletter-Abonnements muss auch neutrale Auswahl zulassen
Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei der Aufnahme von Kontaktdaten in einem Online-Formular im Anrede-Feld neben „Herr“ und „Frau“ auch eine geschlechtsneutrale Anrede bereitgehalten werden muss. Dies gilt jedenfalls, wenn die Auswahl der einer Anrede verpflichtend ist. Nur so könnten die Rechte non-binärer Personen gewahrt werden.
Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können
Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.
E-Mail-Werbung nach Cold Call: Das klappt nicht immer…
Ein häufiger Rat an B2B-Vertriebsteams ist es, zunächst kalt anzurufen, um Interesse für das Produkt zu erfragen. Anschließend wird telefonisch oder per E-Mail nachgefasst. Bei der zweiten Kontaktaufnahme wird sich dann häufig auf ein in dem Erstgespräch erteilte Einwilligung berufen. Und in der Tat wird diese häufig vorliegen, antworten die Angerufenen auf die Frage: „Kann …
Grillparty und Inkontinenzprodukte – Einwilligungserklärungen sorgfältig formulieren
Zurecht wird teilweise erheblicher Aufwand in die Formulierung von Werbeeinwilligungen gesteckt. Vor allem, wenn die Einwilligung für mehrere Gesellschaften genutzt werden soll, die Produktpalette groß ist oder eine Einwilligung für viele Kanäle eingeholt werden soll, wird es schnell komplex. Dass es sich in solchen Fällen lohnt, in rechtliche Beratung zu investieren, ist klar. Doch auch …
Panne beim E-Mail-Marketing: Muss die Datenschutzbehörde informiert werden?
Die DSGVO hat nicht nur Auswirkungen auf die Datenerhebung bei der Newsletter-Anmeldung, das Tracking von Abonnenten oder die Dienstleisterauswahl. Die Datenschutzgrundverordnung birgt noch weitere – teils unbeachtete – Risiken. Art. 33 DSGVO sieht vor, dass eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Schon die fehlende oder verspätete …